Bessere Transparenz für die Öffentlichkeit beim Schutz von Flugsicherungseinrichtungen Behörden-Mitteilungen News allgemein 23. August 2017 Werbung Die 15. Änderung des Luftverkehrsgesetztes (LuftVG) macht Entscheidungen des BAF zum Schutz von Flugsicherungseinrichtungen nach § 18a LuftG für die Öffentlichkeit transparenter und einfacher (WK-intern) - Am 02.07.2017 trat eine Änderung des § 18a LuftVG in Kraft, die für die Öffentlichkeit und die beteiligten Genehmigungsbehörden die Verwaltungsprozesse wesentlich vereinfachen. Es geht um die Prüfung des möglichen Störeinflusses von geplanten Bauwerken in Schutzbereichen von zivilen Flugsicherungseinrichtungen in Deutschland. Flugsicherungseinrichtungen sind z.B. UKW-Drehfunkfeuer (VOR), Entfernungsmessgeräte (DME) oder Radaranlagen. Sie reagieren sensibel auf bauliche Veränderungen und werden deshalb durch Schutzbereiche, sogenannte "Anlagenschutzbereiche", besonders geschützt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Veröffentlichung von Schutzbereichen im Bundesanzeiger Ab sofort werden alle