UNITI lehnt Verpflichtung von Tankstellen zur Errichtung von Schnellladesäulen strikt ab Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Verbraucherberatung 24. Mai 2024 Werbung Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt. (WK-intern) - UNITI lehnt die Regelungen zu Schnellladepunkten an öffentlichen Tankstellen in Gänze ab. Mit der Änderung des GEIG soll eine gesetzliche Versorgungsauflage eingeführt werden, wonach Tankstellenbetreiber mit Preissetzungshoheit an mehr als 200 Tankstellen verpflichtet werden, bis 1. Januar 2028 je Standort mindestens eine Schnellladesäule mit mindestens 150 kW Leistung pro Ladepunkt zu errichten und zu betreiben. In ihrer Stellungnahme anlässlich der heutigen Verbändeanhörung hat die UNITI ihre klare Ablehnung gegen diese Pläne zum Ausdruck gebracht. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar