Lärmschutz bei Windkraftanlagen – Schleswig-Holstein bringt Konzept zur Überwachung von Bestandsanlagen auf den Weg Behörden-Mitteilungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 3. Juli 2018 Werbung Auch bestehende Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein werden darauf überprüft, ob sie unter Anwendung der neuen Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) die zulässigen Lärmimmissionen einhalten. (WK-intern) - Ein entsprechendes Überwachungskonzept für Bestandsanlagen, das vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) umgesetzt wird, hat das Kieler Umwelt- und Energiewendeministerium (MELUND) heute (3. Juli 2018) per Erlass auf den Weg gebracht. "Für Neuanlagen haben wir bereits Anfang des Jahres das neue Beurteilungsverfahren umgesetzt. Selbstverständlich müssen aber auch die Bestandsanlagen die zulässigen Immissionswerte sicher einhalten. Deshalb werden sie jetzt einer systematischen Überprüfung unterzogen", sagte Umweltminister Robert Habeck. Insgesamt werden in den kommenden Jahren
Schalldruckpegel unterschätzt: Der Lärmschutz bei Windkraftanlagen wird verbessert Behörden-Mitteilungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Verbraucherberatung Windenergie Windparks 1. Februar 2018 Werbung Das Umwelt- und Energiewendeministerium setzt neues Schallprognoseverfahren um (WK-intern) - Lärmprognosen zum Schutz vor Lärm von Windkraftanlagen werden künftig besser. Das Umwelt- und Energiewendeministerium Schleswig-Holstein hat dazu ab sofort die überarbeiteten Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) eingeführt. „Damit wenden wir ein neues Verfahren für die Schallprognose an. Es trägt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, sorgt dafür, dass die zulässigen Immissionswerte sicher eingehalten werden und verbessert damit den Lärmschutz im Land. Das ist auch für die Akzeptanz der Windenergie ein wichtiges Signal“, sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck. Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Beurteilungsverfahren besteht insbesondere darin, dass die