Leitlinie für „faire Windparkplaner in Schleswig-Holstein“ veröffentlicht Finanzierungen Forschungs-Mitteilungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 13. April 2018 Werbung Das Wind Energy Technology Institute der Hochschule Flensburg (WETI) hat heute eine Leitlinie für „faire Windparkplaner in Schleswig-Holstein“ veröffentlicht. (WK-intern) - Diese Selbstverpflichtung soll Transparenz für alle an einem Windpark beteiligten und interessierten Personen verschaffen und einen fairen Planungsprozess garantieren. Die Windenergie und insbesondere auch Bürgerwindparkprojekte haben in Schleswig-Holstein eine lange Tradition. Planer und Betreiber haben langjährige Erfahrungen, wie eine gute Kooperation mit allen Beteiligten durchgeführt wird. „Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen machen es erforderlich, dass Maßstäbe für die Information und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Kommunen geschaffen werden, die ein hohes Maß an Transparenz der Projekte und konkreten Planungsverfahren im
Sachverständigenbeirat des BWE hat die ABO Wind Sachverständigen GmbH als neues Mitglied aufgenommen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 29. Juli 2016 Werbung BWE-Sachverständigenbeirat nimmt ABO Wind-Tochter auf (WK-intern) - Expertengremium bestätigt fachliche Kompetenz der ABO Wind Sachverständigen GmbH ABO Wind wird zukünftig Wiederkehrende Prüfungen anbieten Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung von Qualitätsstandards bei technischen Begutachtungen von Windenergieanlagen Der technische Sachverständigenbeirat des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat die ABO Wind Sachverständigen GmbH als neues Mitglied aufgenommen. Damit erkennt der BWE die hohe fachliche Kompetenz der Gesellschaft an, die Windenergieanlagen unabhängig von Herstellern, Betreibern oder Wartungsunternehmen begutachtet. Die ABO Wind Sachverständigen GmbH ist neben der Durchführung von zustandsorientierten Prüfungen (ZOP), Schadensbegutachtungen und Fehleranalysen an Windenergieanlagen sowie deren Komponenten und Subsystemen ab sofort auch berechtigt, so genannte „Wiederkehrende Prüfungen“ gemäß der