Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. September 2017 Werbung FGW-Projekt Standortertrag – Neue Richtlinie Anfang 2018 (WK-intern) - Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase. Für diese Projekte gilt das einstufige Referenzertragsverfahren und damit auch die neue Definition des Standortertrages, welcher nach fünf, zehn und 15 Jahren überprüft werden soll. Im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes Standortertrag arbeitet die FGW an einer Richtlinie, auf deren Grundlage die Überprüfung des Standortertrags durchgeführt werden kann. Die Veröffentlichung der neuen TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ ist für Anfang des nächsten Jahres geplant. Grundlegende Teile der Richtlinie wie die Anforderungen zur Datenvorhaltung und die Kategorisierung der
Fördergesellschaft Windenergie veröffentlicht zum Referenzertragsverfahren im EEG 2017 Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Januar 2017 Werbung Parallel zum Inkrafttreten des EEG 2017 wurde von FGW die Technische Richtlinie „Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages“ (TR 5) revisioniert. (WK-intern) - Des Weiteren wurden im Rahmen des Projektes Standortertrag die „Anforderungen an die Datenhaltung“ zur Ermittlung des Standortertrages auf der Website der FGW als Auszug einer kommenden Technischen Richtlinie veröffentlicht. Diese Vorveröffentlichung erfasst zentrale Anforderungen an alle Anlagen die ab 2017 im einstufigen Referenzertragsverfahren in Betrieb gehen. Das EEG 2017 bringt mehrere Änderungen im Zusammenhang mit dem Referenzertragsverfahren mit sich. Für WEA, die am neuen Ausschreibungssystem teilnehmen, gibt es sowohl eine neue Definition des Referenzstandortes als auch des Standortertrages. Zudem fordert das