Rechtsgutachten bestätigt teilweise Verfassungswidrigkeit des EEG 2021 Bioenergie Mitteilungen Verbraucherberatung 3. Mai 2021 Werbung Mit Unterstützung des Fachverbands Biogas und des Netzwerks Flexperten haben mehrere Betreiber bei der renommierten Kanzlei von Bredow Valentin Herz eine rechtsgutachterliche Stellungnahme zum in letzter Minute des Gesetzgebungsverfahrens angepassten § 50a im EEG 2021 in Auftrag gegeben. (WK-intern) - Die Gutachter kommen dabei zu folgender Einschätzung: Der § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 ist nicht nur äußerst unglücklich formuliert und einer Auslegung kaum zugänglich, sondern wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz auch verfassungswidrig. Die Rechtsfolge der einzig praktikablen Auslegung scheint, dass es den Flexzuschlag nunmehr nur für installierte Leistung, die in der Anschlussförderung zugebaut wird, gibt. Für alle