Bürgerenergiegesellschaften dürfen nicht durch EEG-Novelle benachteiligt werden Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. März 20168. März 2016 Werbung BWE-Anlegerbeirat: „Keine Benachteiligung von Pionier-Anlegern bei der Modernisierung der Stromerzeugung!“ (WK-intern) - Es besteht Zustimmung zu der Kernaussage des Bundeswirtschaftsministeriums insofern, dass Bürgerenergiegesellschaften durch das geplante Ausschreibungssystem für neue Ökostrom-Anlagen nicht benachteiligt werden dürfen. Deshalb bedarf es klarer Regeln im EEG, um die Akteuersvielfalt im Kreis der Investoren zu bewahren, die in der Vergangenheit und gegenwärtig stark durch Bürgerengagement getragen wird. Bürger aus ganz Deutschland haben in der Anfangszeit des EEG durch ihre Investitionen den Aufbau der Windenergie getragen, wenn nicht überhaupt erst ermöglicht. Dabei haben sie auch auf Technik gesetzt, die noch nicht den heute üblichen Reifegrad hatte. Die durch diese Bürger