Fördergesellschaft Windenergie veröffentlicht zum Referenzertragsverfahren im EEG 2017 Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Januar 2017 Werbung Parallel zum Inkrafttreten des EEG 2017 wurde von FGW die Technische Richtlinie „Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages“ (TR 5) revisioniert. (WK-intern) - Des Weiteren wurden im Rahmen des Projektes Standortertrag die „Anforderungen an die Datenhaltung“ zur Ermittlung des Standortertrages auf der Website der FGW als Auszug einer kommenden Technischen Richtlinie veröffentlicht. Diese Vorveröffentlichung erfasst zentrale Anforderungen an alle Anlagen die ab 2017 im einstufigen Referenzertragsverfahren in Betrieb gehen. Das EEG 2017 bringt mehrere Änderungen im Zusammenhang mit dem Referenzertragsverfahren mit sich. Für WEA, die am neuen Ausschreibungssystem teilnehmen, gibt es sowohl eine neue Definition des Referenzstandortes als auch des Standortertrages. Zudem fordert das