Bundesverwaltungsgericht hat sich mit Genehmigung von Windenergieanlagen befasst Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 26. Juni 2020 Werbung Windenergie und „Prioritätsprinzip“ (WK-intern) - Nun ist es amtlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gestern in den Rechtsachen 4 C 3/19 und 4 C 4/19 mit dem Prioritätsprinzip bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Verhältnis zwischen BImSch-Vorbescheid und BImSch(voll)genehmigung befasst. Der 4. Senat entschied, dass dem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zumindest hinsichtlich der Frage von Turbulenzabständen eine Rangsicherungsqualität zukommt. Deshalb wies der Senat in der Sache 4 C 3/19 die Revision gegen das Urteil des OVG Münster vom 18.09.2018 (8 A 1886/16) zurück und ebenso die Revision in der Sache 4 C 4/19 gegen das Urteil des OVG Münster vom 18.09.2018 (8