TÜV Rheinland erklärt die Umweltzonen Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 2. April 2019 Werbung Umweltzonen: Oldtimer benötigen keine grüne Plakette (WK-intern) - TÜV Rheinland: Alle Benziner mit Katalysator erfüllen die Anforderungen Nachrüsten als Alternative zum Neukauf Umweltplaketten für Fahrzeuge gibt es seit Anfang 2008 in Rot, Gelb und Grün. Sie bilden die Grundlage für Umweltzonen, die Kommunen gegen eine zu große Luftbelastung ausweisen können. Im Januar 2019 haben bereits 58 Städte entsprechende Zonen eingeführt, in denen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette gestattet sind. Befreit von der Plakettenpflicht in allen Umweltzonen sind unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Baumaschinen und Krankenwagen. "Wer regelmäßig in Städten fährt, für den ist grundsätzlich nur ein Fahrzeug mit grüner Plakette sinnvoll. Wir prüfen
Für die Regenerativen gibt es jetzt nur noch eine Plakette Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 10. Februar 2017 Werbung Energiesparer NRW – Neue Vergabekriterien sorgen für Vereinfachung: (WK-intern) - Auch 2017 wird die von der EnergieAgentur.NRW koordinierte Aktion „Energiesparer NRW“ fortgesetzt – allerdings mit vereinfachten Vergabekriterien. So werden – um den Aufwand zu reduzieren – die bislang vier Plaketten „Solarthermie“, „Photovoltaik“, „Biomasse“ und „Wärmepumpe“ in einer neuen Plakette „Regenerative Energie“ zusammengefasst. Die Plaketten „Passivhaus“, vorbildlich „Saniertes Haus“ sowie „Kraft-Wärme-Kopplung“ bleiben weiterhin erhalten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel lobte die Auszeichnung „Energiesparer NRW" als ein sichtbares Zeichen für den Vorbildcharakter der Immobilien: „Gerade in der energetischen Sanierung von Altbauten und in der Nutzung erneuerbarer Energien liegen große Energiespar- und Klimaschutzpotentiale, die wirtschaftlich erschlossen werden können.