Neues Energie-Label für Pkw: Kurze Frist und mehr Bürokratie Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 26. Februar 2024 Werbung Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stellt den Automobilhandel vor extrem sportliche Herausforderungen: (WK-intern) - Seit 23.02.2024 müssen alle neu ausgestellten Label und Aushänge im Autohaus und jede neu gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen. "Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen, sprich bei der Online-Werbung auf der eigenen Website oder auf den Fahrzeug-Plattformen", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Das neue Energie-Label umfasst jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Hinzu kommen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Steuer über die nächsten zehn
Neue Kraftstoffpreise und CO2-Effizienzklassen ab Juli 2018 Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 2. Juli 2018 Werbung Ab dem 1. Juli 2018 gelten für die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung neue Kraftstoffpreise und CO2-Effizienzklassen für neue Personenkraftwagen. (WK-intern) - Die aktualisierten Angaben wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und können ab sofort für das Pkw-Energieeffizienzlabel von Pkw-Herstellern, Neuwagenhändlern und Leasinggesellschaften genutzt werden. Auf einen Blick Fahrzeuge miteinander vergleichen Das Pkw-Label sieht gegenwärtig noch eine Effizienzskala von ‚G‘ (weniger effizient) bis ‚A+‘ (sehr effizient) vor und ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern von Haushaltsgeräten bekannt. Die Einstufung in die CO2-Klasse (PDF, 37KB) gibt darüber Auskunft, wie effizient das Fahrzeug im Vergleich mit anderen Modellen ist. Es enthält zum Beispiel Angaben zu den Kraftstoffkosten, zur Kfz-Steuer und zum absoluten Kraftstoffverbrauch