Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden Mitteilungen Ökologie Technik 4. November 2020 Werbung Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab (WK-intern) - Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den beklagten Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und heute sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, ist eine Zäsur in der Rechtsprechung. "Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht