BDEW zum heutigen EuGH-Urteil zur Förderung Erneuerbarer Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 1. Juli 2014 Werbung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Zur Vereinbarkeit national beschränkter Systeme zur Förderung der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht in einer ersten Stellungnahme: Berlin - "Die Ökostromförderung bleibt vorerst eine nationale Angelegenheit." (WK-intern) - Im Ausland erzeugter Strom kann auch in Zukunft nicht von nationalen Fördersystemen profitieren. Das hat der EuGH heute in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. Die Sorge des BDEW, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, wurde erfreulicherweise nicht bestätigt. Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die