BAFA: Änderung bei Beantragung des Zuschuss für moderne Öko-Heizung Behörden-Mitteilungen Bioenergie Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie 15. August 2017 Werbung Ab 2018: Antrag auf Förderung immer vor Umsetzung (WK-intern) - Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen. Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn