Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen höhere Kostenberechnung von Strom- und GasNetzen ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 25. April 2018 Werbung Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze ein (WK-intern) - Präsident Homann: "Die von uns festgelegten Zinssätze sind sachgerecht" Die Bundesnetzagentur hat heute Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. "Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher
7,30 Cent je Kilowattstunde: Stromkunden zahlen weiter zu viel für die Stromnetze Technik Verbraucherberatung 28. März 2018 Werbung Deutsche Energie: Große Netzbetreiber erzielen hohe Renditen (WK-intern) - Erlenbach. Die Netzentgelte für Strom in Deutschland sind viel zu hoch. Für die privaten Stromkunden sind sie innerhalb eines Jahres um fast neun Prozent auf die Rekordhöhe von durchschnittlich 7,30 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Die Netzkosten treffen die Verbraucher damit inzwischen stärker als die vor Kurzem leicht gesenkte EEG-Umlage, mit der erneuerbare Energien gefördert werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun vor kurzem in einem Urteil gegen eine mögliche Entlastung vieler Stromkunden entschieden. Verbraucher zahlen Renditen an Netzbetreiber Auf Anregung der Bundesnetzagentur sollte die bisherige Rendite durch Eigenkapitalverzinsung von 9,05 Prozent für die Investition in neue Netze,
OLG-Urteil zu Netzbetreiber: Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig Behörden-Mitteilungen 22. März 201822. März 2018 Werbung Erfolg für Gas- und Stromnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur zu niedrig (WK-intern) - In dem Verfahren um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber haben die Beschwerden zahlreicher Energieunternehmen Erfolg. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Auffassung, die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze berücksichtige die Marktrisiken nicht hinreichend und sei deshalb rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen. Die Bundesnetzagentur wurde verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Mit den Festlegungen vom 05.10.2016 (BK4-16–160 und BK4-16-161) hatte die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiode für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen die