Warum Privatpersonen jetzt aufatmen dürfen Behörden-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 6. Dezember 2023 Werbung Experte bricht Auswirkungen von §14a EnWG auf Haushaltsebene herunter Festlegungen der BNetzA zu §14a des EnWG sind veröffentlicht. Haushalte können Netzentgelte reduzieren und gleichzeitig mit einem Energiemanagementsystem ihren Komfort halten. Nutzung eines smarten Energiemanagements schafft Transparenz zu Einschränkungen auf Netzseite und erhöht entsprechende Handlungsfähigkeit von Haushalten. (WK-intern) - München – Was mit Spannung erwartet wurde, ist nun sicher: Am 27. November hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Festlegungen zu §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Veränderungen gibt es dadurch einige – auch für private Haushalte. Und bereits ab dem 1. Januar 2024 treten die Regelungen in Kraft. Warum die Festlegungen vor allem auch Privathaushalten in die Karten spielen,