EU-Notfallverordnung: BWE publiziert erste Anwendungshilfe Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Geothermie Solarenergie Windenergie 16. Februar 2023 Werbung Seit dem 30.12.2022 ist die EU-Notfallverordnung in Kraft. (WK-intern) - Ziel der Verordnung ist, die aktuelle Energiekrise durch Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien abzufedern. Diese Beschleunigung soll durch die Vereinfachung von Verfahren geleistet werden. Der Bundesverband WindEnergie BWE hat eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Verordnung erarbeitet, um bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen. BWE-Präsident Hermann Albers: „Für den Zeitraum von 18 Monaten wird die EU-Notfallverordnung Einfluss auf die Verfahren haben. Von zentraler Bedeutung ist Artikel 6 der Verordnung, welcher es ermöglicht, Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung auf Genehmigungsebene einzuführen, falls auf Planungsebene bereits eine strategische Umweltprüfung erfolgt ist.