Bundesrat macht den Weg frei für modernes Strahlenschutzrecht Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Mai 2017 Werbung Der Bundesrat hat heute dem Strahlenschutzgesetz zugestimmt. (WK-intern) - Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Strahlenschutzrecht hat große Bedeutung für die menschliche Gesundheit und für viele Lebensbereiche. Das Gesetz bringt zahlreiche Verbesserungen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland." Ionisierende Strahlung kommt in vielen Bereichen vor, zum Beispiel in der Medizin, in der Industrie oder in der Forschung. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur
28 Jahre nach Tschernobyl, internationalen Ärzte Ökologie Verbraucherberatung 27. April 2014 Werbung Deutsche Strahlenschutzkommission ignoriert Folgen von Tschernobyl für den Katastrophenschutz Auch 28 Jahre nach der Tschernobylkatastrophe ignoriert die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) die gesundheitlichen Folgen des Super-GAUs. (WK-intern) - Infolge dieser kurzsichtigen Logik empfiehlt sie in ihrer neuesten Publikation vom 24.02.2014 zu „Planungsgebieten für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ viel zu hohe Eingreifrichtwerte für Evakuierungen und „nimmt damit – konservativ geschätzt – billigend Zehntausende Opfer nach einem Super-GAU in Kauf“, so IPPNW-Ärztin Dr. Angelika Claußen. Bei den Empfehlungen für die Katstrophenschutzplanung im Falle eines Super-GAUs würden nur schwere Strahlenschäden, wie die „akute Strahlenkrankheit“ berücksichtigt, obwohl Langzeitfolgen wie Krebserkrankungen, Fehlbildungen, Erbgutschäden, Totgeburten, Herzkreislauferkrankungen