Menold Bezler kippt Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Alpirsbach vor VGH Baden-Württemberg Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Februar 2021 Werbung Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit dem am 5. Februar 2021 bekannt gegebenen Urteil den Flächennutzungsplan der Stadt Alpirsbach zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen aufgehoben (Az. 5 S 305/19). (WK-intern) - Die Revision wurde nicht zugelassen. Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren war der Regionalvorsitzende Nordbaden des Bundesverbands WindEnergie (BWE) Jürgen Bortloff, der gemeinsam mit weiteren Bürgern aus Alpirsbach und Umgebung im Gewann „Oberer Reutiner Berg“ eine Windenergieanlage errichten möchte. „Wir sehen unsere Einschätzung, dass die Stadt Alpirsbach durch eine fehlerhafte Planung die Genehmigung des Antrags auf Errichtung einer Windenergieanlage zu Unrecht zunächst verhindert hat, durch die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg bestätigt“, so Verena