Zu den Klagen der Kraftwerksbetreiber von Irsching 4 und 5 gegen TenneT Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 28. Februar 2016 Werbung Die Betreiber des Gaskraftwerks Irsching 4 und des Gaskraftwerks Irsching 5 haben gegen den Übertragungsnetzbetreiber TenneT Klagen beim Landgericht Bayreuth und beim Landgericht Düsseldorf eingelegt. (WK-intern) - Es geht bei beiden Klagen letztlich um die Frage der Vergütung für die Kraftwerke, für die die Betreiber im März 2015 jeweils die vorläufige Stilllegung angezeigt hatten und die TenneT für systemrelevant erklärt hatte. Im Fall von Irsching 5 kommt noch die Frage nach der Vergütung für von 2013 bis heute geleistete netzstabilisierende Maßnahmen (Redispatch-Einsätze) hinzu. TenneT wird die Klagen prüfen. Aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers wären eine zeitnahe rechtssichere Regelung des Gesetzgebers und entsprechende detaillierte Vorgaben