Finanzierung der Netzinfrastruktur: BDEW zur Entscheidung des OLG Düsseldorf zum EK-Zins E-Mobilität Mitteilungen Technik 22. März 201822. März 2018 Werbung Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat heute entschieden, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig ist. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (WK-intern) - "Das heutige Urteil bestätigt die deutliche Kritik der Branche an den zu niedrigen Zinssätzen. Die von der Bundesnetzagentur 2016 festgelegte Höhe liegt auf einem der letzten Plätze in Europa - und das obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zählt. Entsprechend klar hatte auch der vom Oberlandesgericht bestellte Gutachter die festgelegten Zinssätze bewertet. Marktgerechte, international wettbewerbsfähige kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze sind ein wesentlicher Bestandteil, um die Finanzierung der Netzinfrastruktur sicherzustellen, den