Netzinvestitionen und Eigenkapitalverzinsung auf Grund der Energiewende: BDEW zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Technik 10. Juli 2019 Werbung BGH-Urteil nicht nachvollziehbar (WK-intern) - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben. Das Oberlandesgericht hatte festgestellt, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode zu niedrig ist. Gegen das Urteil des OLG hatte die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Zur heutigen BGH-Entscheidung erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das Urteil des BGH ist für uns nicht nachvollziehbar. Die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalverzinsung für Investitionen in Strom- und Gasnetze gehört zu den niedrigsten in ganz Europa, und das, obwohl in Deutschland ein wesentlich höherer Bedarf am Aus- und Umbau der Energienetze besteht. Ein Gutachten im Auftrag des