Flexible Netzentgelte können Industrie entlasten Behörden-Mitteilungen 3. Februar 2024 Werbung Entscheid der Bundesnetzagentur: Flexible Netzentgelte können Industrie entlasten, müssen aber noch weiter entwickelt werden (WK-intern) - Industriebetriebe mit einem individuellen Netzentgelt für ihren Strombezug (nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV) können ihren Stromverbrauch seit Jahres-beginn 2024 stärker flexibilisieren und so einen stärkeren Beitrag zur Systemstabilität leisten. Grund ist die Anpassung einer Vorgabe der Netzentgeltverordnung durch die Bundesnetzagentur. Der entsprechende Paragraf ermöglicht Unternehmen mit einem weitgehend gleichmäßigen Strombezug ein reduziertes Netzentgelt. Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil an den Strombezugskosten für Industrieunternehmen aus. Die Festlegung wurde bereits Ende 2022 im Zuge der Energiekrise im Energiewirtschaftsgesetz (§ 118 Abs. 46a EnWG) vorgesehen und trat im