FPS vertritt erfolgreich Mainova und NRM in Beschwerdeverfahren gegen Regulierungskammer Hessen Erneuerbare & Ökologie News allgemein Technik Verbraucherberatung 15. März 2018 Werbung Begriff der Kundenanlage im Energiesektor eingegrenzt (WK-intern) - Die Wirtschaftskanzlei FPS hat die Mainova AG sowie die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH erfolgreich in einem Beschwerdeverfahren vor dem OLG Frankfurt vertreten. Mit der Entscheidung, den Begriff der Kundenanlage u.a. anhand absoluter Kriterien zu bestimmen, wurde für Akteure des Energiemarktes und die Mehrheit der Energieverbraucher Klarheit in einer bisher obergerichtlich noch nicht entschiedenen Frage erzielt. Mit Datum vom 08. März 2018 entschied der Kartellsenat des OLG Frankfurt in einer Beschwerdesache gegen die Regulierungskammer Hessen, die in einem Missbrauchsverfahren ein Energieversorgungsnetz fälschlich als eine nicht der Regulierung unterstellte Kundenanlage ansah. Beschwerdeführerinnen waren die Mainova AG sowie die