Windenergieanlage Oberdreisbach ist rechtswidrig Ökologie Windenergie 7. Mai 2016 Werbung Landrat Lieber muss den Genehmigungsbescheid aufheben (WK-intern) - Keine weiteren Windenergieanlagen im Westerwald möglich Der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung Altenkirchen ist nach Auffassung der Naturschutzinitiative rechtswidrig. Diese Einschätzung wurde nach unseren Informationen auch im Erörterungstermin vor dem Kreisrechtsausschuss bestätigt. Die für eine Genehmigung notwendigen „Artenschutzrechtlichen Prüfungen“ sind unvollständig. Dies gilt insbesondere für ein völlig unzureichendes Rotmilanmonitoring (ARA) der drei nachgewiesenen Brutpaare im angrenzenden Vogelschutzgebiet Westerwald, einem absoluten Verbreitungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz, die mangelhaften FFH-Vorprüfungen zum „Vogelschutzgebiet Westerwald“ und dem FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“, die nicht nachvollziehbare Bewertung in Bezug auf die Rast- und Zugvögel im Vogelschutzgebiet „Neunkhäuser Plateau“, die Vorkommensbeurteilung der Haselhuhnunterart „rhenana“,