Einspeisevergütung: Ältere PV-Solaranlagen können noch bis zum 31. Januar 2021 Registrierungspflicht erfüllen Bioenergie Solarenergie 23. November 2020 Werbung Ältere Photovoltaikanlagen: Bis 31. Januar 2021 Registrierungspflicht erfüllen (WK-intern) - Eintrag in Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für Einspeisevergütung Wer Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist, muss sie in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Solarstromanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Solarstromanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ohne Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr. Eine Registrierung ist einfach und dauert weniger als eine halbe Stunde, betont Franz Pöter vom Solar Cluster. Es müssen nur wenige Daten eingetragen werden. Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon