Neue Berechnung zur Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 13. November 2012 (WK-intern) - Neues Berechnungsschema zur WP-Bescheinigung Durch die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zum 19.07.2012 hat sich die Förderung von Wärme- und Kältenetzen deutlich verbessert. Der KWK-Zuschlag beträgt für Projekte mit einem mittleren Nenndurchmesser bis DN 100 100 Euro je Meter, jedoch maximal 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten. Bei Projekten mit einem mittleren Nenndurchmesser über DN 100 beträgt der Zuschlag 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten. Unter dem Begriff „DN“ ist die Nennweite der Leitung und nicht der tatsächliche Innendurchmesser zu verstehen. Die neuen Förderbedingungen gelten für alle Projekte, die ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Jedem Zulassungsantrag ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers bzw. vereidigten Buchprüfers beizufügen,