Leitfaden zur Stromerzeugung: Konsultation zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel Behörden-Mitteilungen Bioenergie Dezentrale Energien Solarenergie Windenergie 20. März 2019 Werbung Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Entwurf eines Leitfadens (WK-intern) - Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur starten heute die Konsultation der Entwurfsfassung des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt wird in dem Leitfaden die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung erläutern, auch mit dem Ziel, für erforderliche Investitionen in Kraftwerke die notwendige Rechtssicherheit zu verbessern. Das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung wird im Zuge der bevorstehenden Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen.“ Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Der Leitfaden soll bei den Marktteilnehmern zu einem besseren Verständnis