EGRR: Entscheidung des Bundeskabinetts belastet private Verbraucher Verbraucherberatung 19. Dezember 2017 Werbung Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren auch 2018 von einer Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer (WK-intern) - Energieintensive Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können auch 2018 vom Spitzenausgleich in voller Höhe profitieren. Zu diesem Ergebnis kam das Bundeskabinett Mitte Dezember. Voraussetzung für die Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer ist seit 2013 der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder – im Fall von kleinen und mittleren Unternehmen – ein durchgeführtes Energieaudit. „Die Steuervergünstigungen stellen eine Gegenleistung des Staates für die im Jahr 2000 abgeschlossene Klimavereinbarung mit der deutschen Wirtschaft dar. Als Argument führt die Politik zudem die Förderungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit