Bayern: Wer ein Windrad errichtet, muss normalerweise eine Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes leisten Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 6. März 2025 Werbung Bayerns Wirtschafts- und Umweltministerium schaffen eine Übergangsregel für Windenergievorhaben zur Kostenentlastung (WK-intern) - Das Bayerische Wirtschafts- und das Umweltministerium haben eine Erleichterung für den Bau von Windrädern geschaffen. Wer ein Windrad errichtet, muss normalerweise eine Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes leisten. In speziellen Gebieten ist diese Zahlung auf 25 Prozent reduziert. Diese sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden von der Regionalplanung festgelegt und eignen sich besonders gut als Standorte für Windräder. Planer erhalten so einen Anreiz genau in diesen Gebieten ihre Windenergieprojekte umzusetzen. Da jedoch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete noch nicht überall endgültig festgelegt sind, könnten sich Bauvorhaben für Windräder verzögern und ungerechtfertigte