TR 10 Zulassungsverfahren für Standortgüte nach Inbetriebnahme von Windanlagen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. April 2021 Werbung FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ (WK-intern) - Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 31.03.2021 die Revision 2 der TR 10 und das Zulassungsverfahren durch den neugegründeten FGW Beirat „EEG-Kategorisierung“ für die Prüfung von Zuordnungslisten verabschiedet. Die TR 10 spezifiziert die im EEG 2017 bzw. EEG 2021 festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung