Unterlagen zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim werden ausgelegt Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 23. Juni 2018 Werbung Start der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung (WK-intern) - Ab dem 2. Juli haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim II einzusehen und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zu den Unterlagen gehören der Antrag selbst, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, ein Sicherheitsbericht, sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die sich mit den möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Menschen, sowie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser befasst. Die Unterlagen liegen beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart aus. Außerdem werden sie im selben Zeitraum auch auf der