Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für abgeschaltetes Kernkraftwerk Emsland Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie 4. Oktober 2024 Werbung RWE hat vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, als der zuständigen Aufsichtsbehörde, die atomrechtliche Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Emsland (KKE) erhalten. (WK-intern) - „Wir haben lange auf diesen Moment gewartet und werden unsere gesetzliche Pflicht zum sicheren und zügigen Abbau mit einer fachlich versierten und hoch motivierten Mannschaft aus eigenem Personal und Partnerfirmen angehen“, führt Steffen Kanitz, Ressortvorstand Kernenergie der RWE Power AG, aus. Alle Arbeiten unterliegen der Überwachung durch die Aufsichtsbehörde, die den Rückbau mit Unterstützung verschiedener, unabhängiger Sachverständiger begleitet und beaufsichtigt. Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei allen Tätigkeiten im effizienten Rückbau weiterhin