Atomaufsicht verlängert Anordnung zur Kernbrennstoffaufbewahrung in Brunsbüttel Behörden-Mitteilungen 20. Dezember 201720. Dezember 2017 Werbung Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist eine Ausnahme. Aber nur so gelten alle Regeln zu Sicherheit und Überwachung weiter.“ (WK-intern) - Die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) ordnet für weitere zwei Jahre die Aufbewahrung von Kernbrennstoff im Gebäude des Standortzwischenlagers auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel an. Das teilte das Ministerium heute (20. Dezember) in Kiel mit. Die Behörde verlängerte damit eine atomrechtliche Anordnung, die sie der Vattenfall-Betreibergesellschaft im Januar 2015 erteilt hatte. Notwendig war die Anordnung geworden, weil die atomrechtliche Genehmigung, die das Bundesamt für Strahlenschutz für diese Lagerung im Jahre 2003 erteilt hatte, vom Oberverwaltungsgericht Schleswig im Juni 2013 aufgehoben worden war. Das Bundesverwaltungsgericht