IHK Cottbus fordert Aufhebung der Kassenbonpflicht Ökologie Verbraucherberatung 16. Dezember 2019 Werbung Händler, Gastronomen und Dienstleister, die elektronische Registrierkassen einsetzen, sind mit Jahresbeginn verpflichtet, allen Kunden bei jedem Einkauf einen Kassenbeleg auszudrucken – egal ob diese es wünschen oder nicht. (WK-intern) - Durch die neuen Regelungen im Kassengesetz sind auch kleine Einkäufe - wie die von Brot beim Bäcker oder Pommes am Stand - mit einer Belegpflicht verbunden. Das ist realitätsfern und mit enormem bürokratischem Mehraufwand verbunden, daher fordert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus eine sofortige Aufhebung der Belegausgabepflicht. IHK-Vizepräsidentin Barbara Kirschbaum (Inhaberin Komma 10): „In unseren Geschäften können die Kunden derzeit wählen, ob sie für den Einkauf einen Bon erhalten möchten oder nicht.