Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Ökologie 10. Mai 2019 Werbung Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält zum einen folgende Maßnahmen zur weiteren steuerlichen Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität: Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge, eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets, die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. (WK-intern) - Darüber hinaus sieht das Gesetz folgende weitere begünstigende/entlastende