Softwarelösung: OrgaTrust Suite unterstützt die Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 9. Juli 2020 Werbung Energieerzeuger aufgepasst: Gesetzlich verpflichtende Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog und die erste Rezertifizierung stehen bald an! (WK-intern) - Die Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog der BNetzA nach Energiewirtschaftsgesetz §11 Abs. 1b wird zum 31. März 2021 gesetzlich verpflichtend. Die Firma OrgaTrust reagiert darauf und stellt eine innovative Softwarelösung zur Entlastung und Unterstützung der Unternehmen bereit. „Durch unsere langjährige Erfahrung im Energiesektor mit Kunden unterschiedlicher Größe und Anforderungen wissen wir genau, welchen Herausforderungen sich Energieerzeuger bald stellen müssen.“ Erklärt der Geschäftsführer der Orgatrust GmbH, Guido Gluschke. „Um diese Unternehmen erfolgreich durch diese verpflichtende Zertifizierung zu bringen, wussten wir sofort, dass wir mit unserem Expertenwissen und Risikomethoden erfolgreich unterstützen können
Cybersecurity: IT-Sicherheits-Empfehlungen für die Energiebranche Mitteilungen Technik Techniken-Windkraft Windenergie 23. Mai 2018 Werbung BDEW und Oesterreichs Energie veröffentlichen IT-Sicherheits-Empfehlungen für die Energiebranche (WK-intern) - Der BDEW und Oesterreichs Energie haben gemeinsam das Whitepaper „Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme“ veröffentlicht. Ziel ist es, Energieunternehmen beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Sicherheitsmanagements für die IT und Steuerungstechnik zu unterstützen. Dazu gehören unternehmensinterne IT-Richtlinien, Prozesse und Verantwortlichkeiten, die auf die wachsenden Anforderungen des zunehmend digitalisierten und dezentralen Energiesystems ausgerichtet sind. Ausgehend von internationalen Normen und in den Branchen anerkannten Sicherheitsstandards werden die Anforderungen an IT-Systeme sowie zugehörige Wartungs- und Entwicklungsprozesse definiert. Das Whitepaper enthält zahlreiche Umsetzungsbeispiele und Anwendungshinweise für unterschiedliche Technologiebereiche in der Steuerung und Prozessautomatisierung. „Die digitale Transformation
TÜV Rheinland-Infoveranstaltung bereitet Energieversorger auf den IT-Sicherheitskatalog vor Mitteilungen Veranstaltungen 28. Januar 2017 Werbung Veranstaltungshinweis: Im August 2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den IT-Sicherheitskatalog auf der Grundlage von § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. (WK-intern) - Der Katalog definiert bestimmte Anforderungen an die Informationssicherheit, welche die Gas- und Strom-Netzbetreiber erfüllen müssen. So sind Energieversorger verpflichtet, die Anforderungen an ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß der DIN ISO/IEC 27001 – erweitert um die ISO/IEC 27019 – sowie die weiteren Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs zu erfüllen. Dieses müssen die Unternehmen bis zum 31. Januar 2018 durch eine Zertifizierung nachweisen. Sowohl die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs als auch die Einhaltung der gesetzten Frist werfen bei vielen Unternehmen Fragen auf. TÜV Rheinland bietet für
Zertifizierungspflicht: Webinare zum IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Veranstaltungen 8. September 2015 Werbung TÜV SÜD bietet drei kostenfreie Webinare zur „IT-Sicherheit für die Energiebranche“ und Schulungen zum Thema „Informationssicherheits-Managementsystem gemäß ISO/IEC 27001 für Energienetzbetreiber“ an. (WK-intern) - Damit reagiert der unabhängige Prüfkonzern auf die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes eingeführte Zertifizierungspflicht für kritische Infrastrukturen der Energiebranche. Der IT-Sicherheitskatalog verlangt von Strom- und Gasnetzbetreibern künftig, Mindeststandards für die IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dieser soll die für den sicheren Netzbetrieb erforderlichen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme vor Bedrohungen wie Cyber-Attacken schützen. Die halbstündigen Webinare informieren Manager, IT-Verantwortliche und IT-Leiter aus der Energiebranche über die aktuelle regulatorische Situation und die nötigen Schritte für eine erfolgreiche Zertifizierung. Kerninhalte aus dem IT-Sicherheitskatalog wie
IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Technik 7. September 2015 Werbung Damit eine lückenlose Energieversorgung gewährleistet werden kann, ist in diesem Bereich zusätzlich eine intakte Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nötig. (WK-intern) - Mit diesen IKT-Systemen gehen auch Risiken für die Versorgungssicherheit einher, die durch die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs und deren Umsetzung eingedämmt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 11 Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Was Energienetzbetreiber jetzt tun müssen, wissen die Experten von TÜV SÜD. Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet Strom- und Gasnetzbetreiber, Mindeststandards hinsichtlich IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören unter anderem, die zu schützenden Daten und Systeme verfügbar zu machen, für die Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme zu sorgen sowie
IT-Sicherheitskatalog: ASEW unterstützt Stadtwerke News allgemein 14. August 201513. August 2015 Werbung Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. (WK-intern) - Bis zum 31. Januar 2018 muss die Umsetzung der Anforderungen durch ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nachgewiesen werden. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) unterstützt Stadtwerke dabei, der gesetzlichen Pflicht fristgerecht nachzukommen. Der IT-Sicherheitskatalog der BNetzA umfasst detaillierte Anforderungen an den Betrieb eines wir-kungsvollen ISMS. Grundlage sind die Normen DIN ISO/IEC 27001, DIN ISO/IEC 27002 und DIN ISO/IEC TR 27019. Diese definieren Leitlinien, Umsetzung, Betrieb und Verbesserung eines ISMS. Ziel ist die Sicherung der Netze vor Ausfall und Zugriffen von außen. Die Umsetzung dieser Anforderungen in Form eines ISMS muss der BNetzA proaktiv übermittelt