Windkraftanlagen: BWE lehnt vorschnellen Einsatz von Infrarot-Feuern ab Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 30. November 201630. November 2016 Werbung Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) bestimmt detailliert, wie Windkraftanlagen zu kennzeichnen sind. (WK-intern) - Dafür müssen die Betreiber von Windenergieanlagen entsprechende Feuer auf dem Maschinenhaus und am Turm anbringen. Der Bundesverband Windenergie e.V. erwartet, dass die Luftfahrtbehörden sich bundesweit an diese verbindlichen Vorgaben halten. Für die Befeuerung kommen regelmäßig konventionelle LED-Feuer zum Einsatz. Diese erfüllen alle in der AVV und den dazugehörigen Anlagen spezifizierten Kriterien. „Es ist nicht hinnehmbar, dass einzelne Luftfahrtbehörden in Nordrhein-Westfalen von den Regelungen der AVV abweichen und zusätzlich den Einsatz von Infrarot-Feuern vorschreiben. Unter Hinweis auf den Einsatz von Nachtsichtbrillen, die neuerdings bei Rettungsfliegern und schon