Bundesnetzagentur fordert Zwangsgeld von Energielieferanten bei Vertragsbruch Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 12. Juni 2023 Werbung Pausieren der Tätigkeit von Energielieferanten ist anzeigepflichtig Infopflicht bei Unterbrechung der Energieversorgung (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute entschieden, dass ein sogenanntes Pausieren der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie eine anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes darstellt. „Die Verbraucher und die Öffentlichkeit müssen frühzeitig informiert werden, wenn Anbieter beabsichtigen, die Energiebelieferung zu beenden. Nur so kann für Transparenz gesorgt werden und ein rechtzeitiger Wechsel des Lieferanten ermöglicht werden“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Fehlende Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur Die Jura Power GmbH & Co. KG hat zum 30.11.2022 alle Verträge mit Haushaltskunden beendet. Auf ihrer Internetseite kündigte sie an, die Belieferung vorübergehend zu