Thünen-Institut überprüft mit Erfolg den natürlichen Rohstoff Holz und seine Herkunft Bioenergie Forschungs-Mitteilungen 3. März 20162. März 2016 Werbung Drei Jahre Holzhandelsverordnung: Handelsunternehmen sind sensibler geworden (WK-intern) - Thünen-Institut verzeichnet steigende Zahl von Prüfanfragen Wenig falsche Angaben bei Massivhölzern, Sperrholz aus Asien häufig kritisch Seit März 2013 gilt in der EU die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR). Sie verbietet den Import und Handel mit illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Nach drei Jahren Geltungsdauer zeigt sich, dass der Anspruch, durch die Verordnung einen Beitrag zum globalen Schutz der Wälder zu leisten, erste Erfolge zeigt. „Die Zahl der Prüfanfragen ist bei uns in den letzten Jahren stark gestiegen“, sagt Dr. Gerald Koch, am Thünen-Institut in Hamburg Experte für die mikroskopische Holzartbestimmung. „2013