Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unterbliebener Veröffentlichung von Insider-Informationen bei Nord Stream 2 Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 17. Juni 2024 Werbung Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro wegen Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung von Insider-Informationen gegen den Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE Gastransport GmbH verhängt. Veröffentlichung fehlerhafter Werte zu „Nord Stream 2“ durch GASCADE (WK-intern) - Bei Inbetriebnahmetests kam es im August 2021 bei dem Unternehmen zu IT-Problemen, die zur Veröffentlichung fehlerhafter Werte zu den Gasflüssen für den Netzpunkt „Lubmin 2“ führten. Der Netzpunkt „Lubmin 2“ war zum damaligen Zeitpunkt allein durch die Pipeline „Nord Stream 2“ zu erreichen, sodass die Veröffentlichung von Werten ungleich „null“ deren bevorstehende Inbetriebnahme suggerierte. Dies geschah zu einer Zeit, in der die Pipeline „Nord Stream 2“ zwar nahezu