Weiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten Bioenergie Dezentrale Energien Ökologie Technik Verbraucherberatung 6. März 20246. März 2024 Werbung Immer mehr Verbraucher beschäftigt die Frage, wie sie zukunftssicher heizen können und was beim Thema Heizen mit Holz weiterhin erlaubt ist. (WK-intern) - Fakt ist: Es gibt kein Verbot von Holzfeuerstätten im neuen Heizungsgesetz (GEG). Wer mit einer zeitgemäßen Einzelraumfeuerstätte heizt, kann – unabhängig vom GEG – die Wärme ohne Sorge weiter genießen, wenn das Gerät die geltenden Emissionsvorschriften erfüllt. Bereits seit März 2010 ist die 1. Stufe und seit 2015 die verschärfte 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in Kraft – zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Luftqualität. Einzelraumfeuerstätten, die nach dem 21. März 2010 bzw. nach dem 31.12.2014 eingebaut