Energiewendeminister*in Goldschmidt zur neuen Festlegung der Höchstwerte für Biomasseanlagen Behörden-Mitteilungen Bioenergie 24. Februar 2023 Werbung Sehr geehrte Damen und Herren, (WK-intern) - zur Festlegung der Höchstwerte für Biomasseanlagen durch die BNetzA übersenden wir Ihnen folgendes Pressestatement von Energieminister*in Goldschmidt: „Die Anhebung Höchstwerte für die Biomasseausschreibungen um 10 % ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesnetzagentur ihren Handlungsspielraum genutzt hat. Um der Branche neue Perspektiven zu gegeben, ist die Anhebung jedoch zu wenig: Die gestiegenen Erzeugungskosten werden durch die Erhöhung nicht ausreichend gedeckt. Das ist eine Ungleichbehandlung von Biomasseanlagen gegenüber PV und Windenergie. Es ist deshalb erforderlich, dass mit einer Nachbesserung im EEG auch die Höchstwerte in den Biomasse-Ausschreibungen nach oben angepasst werden können, sonst droht eine weitere Unterzeichnung