Handelsgericht: Energieversorger Verbund hat unrechtmäßig Preise erhöht Mitteilungen Verbraucherberatung 11. Juni 2024 Werbung VSV/Holzinger: Preiserhöhung des Verbundes vom 1.3.2023 ist unwirksam (WK-intern) - HG Wien sieht schlichten Verweis auf § 80 ElWOG für gröblich benachteiligend an Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat als Berufungsgericht dem VSV Recht gegeben. § 80 Abs 2a ElWOG schafft keine gesetzliche Ermächtigung, sondern legt nur den Rahmen für Preisänderungsvereinbarungen im Vertrag fest,“ freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Damit steht fest, dass die Preiserhöhung des Verbundes vom 1.3.2023, die sich auf diese nichtssagende Klausel gestützt hat, unwirksam ist und der Verbund allen betroffenen Kunden die deshalb bezahlten Mehrpreise zurückzuerstatten hat,“ sagt Holzinger. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, wird der VSV beim