Fristverlängerung für die Umstellung auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen: Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. November 2019 Werbung REETEC bietet schon heute zukunftssichere Umrüstungspakete und Komplettlösungen für Gefahrenfeuer an (WK-intern) - Die Frist für Betreiber deutscher Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, diese mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszustatten, wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Mit dem neuen Energiesammelgesetz wurden Betreiber von Windenergieanlagen an Land und auf See, die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung verpflichtet sind, aufgerufen, ihre Anlagen ab dem 01.07.2020 mit einem BNK-System auszurüsten. Diese Frist wurde mit dem aktuellen Beschluss der Bundesnetzagentur nun auf den 30.06.2021 verschoben. Als Teil seines umfassenden Gefahrenfeuerportfolios bietet REETEC passgenaue Lösungen, Windenergieanlagen sowohl für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung als auch die neu hinzugekommene Anforderung zur Ausstattung mit Infrarotlicht
Windenergieanlage Oberdreisbach ist rechtswidrig Ökologie Windenergie 7. Mai 2016 Werbung Landrat Lieber muss den Genehmigungsbescheid aufheben (WK-intern) - Keine weiteren Windenergieanlagen im Westerwald möglich Der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung Altenkirchen ist nach Auffassung der Naturschutzinitiative rechtswidrig. Diese Einschätzung wurde nach unseren Informationen auch im Erörterungstermin vor dem Kreisrechtsausschuss bestätigt. Die für eine Genehmigung notwendigen „Artenschutzrechtlichen Prüfungen“ sind unvollständig. Dies gilt insbesondere für ein völlig unzureichendes Rotmilanmonitoring (ARA) der drei nachgewiesenen Brutpaare im angrenzenden Vogelschutzgebiet Westerwald, einem absoluten Verbreitungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz, die mangelhaften FFH-Vorprüfungen zum „Vogelschutzgebiet Westerwald“ und dem FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“, die nicht nachvollziehbare Bewertung in Bezug auf die Rast- und Zugvögel im Vogelschutzgebiet „Neunkhäuser Plateau“, die Vorkommensbeurteilung der Haselhuhnunterart „rhenana“,
Vorübergehende Duldung der Kernbrennstoff-Zwischenlagerung im AKW Brunsbüttel bis 2018 Behörden-Mitteilungen 16. Januar 2015 Werbung Nach Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung Brunsbüttel (WK-intern) - Energiewendeminister Habeck ordnet vorübergehende Duldung der Einlagerung an KIEL - Der im Jahre 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigungsbescheid für das Kernbrennstoff-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden und damit eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Jahr 2013 bestätigt. Über den Beschluss wurde das für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeministerium heute (16. Januar 2015) durch das Bundesumweltministerium informiert. Als Konsequenz hat der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Dr. Robert Habeck eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land