Erstes Projekt unter dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestartet Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. August 2018 Werbung Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Gemeinden Windenergieprojekten gewinnt bundesweit an Bedeutung. (WK-intern) - In Mecklenburg-Vorpommern ist diese für Vorhabenträger bereits gesetzlich verpflichtend. Derzeit werden die ersten Projekte unter dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) realisiert. eueco unterstützt deren Initiatoren dabei, die vorgeschriebenen Beteiligungsprozesse digital abzuwickeln. 2016 hat das erste Bundesland in Deutschland die direkte Wertschöpfung für Gemeinden und Bürger an Windenergieprojekten gesetzlich verankert. Das BüGembeteilG M-V stellt Vorhabenträger vor die Herausforderung, den vorgesehenen Beteiligungsprozess im Zuge der Realisierung von Windenergieprojekten zu organisieren. Bis Anfang 2018 fielen – bedingt u.a. durch die Dauer der Genehmigungsverfahren von Windenergieprojekten – noch keine Projekte unter