REETEC reagiert mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung auf das neue Energiesammelgesetz Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 25. April 2019 Werbung REETEC bietet Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) für Windenergieanlagen nach dem neuen Energiesammelgesetz (WK-intern) - Zahlreiche Betreiber deutscher Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen müssen diese bis Mitte 2020 mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen ausstatten. REETEC bietet BNK-Lösungen nach dem neuen Energiesammelgesetz, das am 30.11.2018 verabschiedet wurde. Demnach müssen Windenergieanlagen (WEA), die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung verpflichtet sind, ab dem 01.07.2020 mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden – das betrifft sowohl neu errichtete WEA als auch Bestandsanlagen. Noch ist ungewiss, welche Radar- und Transpondersysteme von den Luftfahrtbehörden zukünftig bevorzugt werden. Deshalb hat REETEC im Rahmen der Neu- und Weiterentwicklung seines Gefahrenfeuerportfolios über die letzten eineinhalb Jahre