Netzausbaugebiet sind bisher nicht transparent dargestellt Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. Dezember 2016 Werbung BWE lehnt großflächiges Netzausbaugebiet ab (WK-intern) - In Paragraf 36c wird mit dem EEG 2017 erstmal ein Netzausbaugebiet definiert, in welchem allein der Zubau der preiswerten und gut steuerbaren Windenergie an Land beschränkt werden soll. Der Gesetzgeber hat für die Festlegung eine Reihe von Kriterien – räumlich zusammenhängend, netzgebiets- oder landkreisscharf sowie Belastung des Übertragungsnetzes – festgelegt. Die Grundlagen für das vorgeschlagene Netzausbaugebiet sind bisher nicht transparent dargestellt, so dass die gewählte Abgrenzung sich nicht nachvollziehen lässt. Gerade dort, wo es bislang nicht zu einer nennenswerten Abregelung von Strom aus Windenergieanlagen an Land kommt, wäre eine Darlegung erforderlich, warum der Verordnungsgeber für die