Biogenes Flüssiggas im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung Bioenergie Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Februar 2023 Werbung Flüssiggas-Heizungen bleiben zukunftsfähig (WK-intern) - Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg erkennt biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand an Im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung hat der Landtag von Baden-Württemberg am 1. Februar unter anderem ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Das EWärmeG erkennt biogenes Flüssiggas erstmalig auch im Gebäudebestand als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien an. Der seit 2015 erforderliche Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien kann nun deutlich einfacher erreicht werden. In neuen Heizanlagen erhöht sich dieser Anteil, nach heutigem Stand, ab 1. Januar 2024 auf 65 Prozent. Der Einbau einer Therme noch im Jahr 2023 bietet also Vorteile. Der