E.ON begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 13. AtG-Novelle Mitteilungen 7. Dezember 2016 Werbung Unternehmen signalisiert Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen zur Umsetzung des Urteils (WK-intern) - E.ON begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach dem für den früheren Ausstieg aus der Kernenergie eine angemessene Entschädigung vorzusehen ist. Damit würdigt das Gericht insbesondere die Bedeutung von Vertrauen bei Investitionsentscheidungen auf Basis politischer Beschlüsse. E.ON hatte auf Basis des damaligen langfristigen Energiekonzepts der Bundesregierung von Ende 2010 hunderte Millionen Euro in einen längeren Betrieb der Kernkraftwerke investiert. Dieses Konzept sah die Kernenergie als Brückentechnologie an. Im Zuge der Beschleunigung der Energiewende nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 und dem damit verbundenen schnelleren Kernenergieausstieg wurden diese Investitionen vollständig entwertet. Eine Entschädigung